Allgemeine Geschäftsbedingungen

(gemäß den Richtlinien des Illustratoren Organisation e.V.)

1. Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen dem

Illustrator und dem Auftraggeber ausschließlich. Abweichende Individualvereinbarungen,

Vertrags- und Geschäftsbedingungen bedürfen der

Schriftform. Die Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten

Geschäftsverkehr, auch für alle zukünftigen Folgegeschäfte einschließlich

solcher, die mündlich, insbesondere telefonisch, abgeschlossen werden,

selbst dann, wenn in den Folgegeschäften nicht mehr ausdrücklich auf sie

Bezug genommen wird.

2. Urheberschutz und Nutzungsrecht

Die vom Illustrator zu erbringenden Leistungen unterfallen dem Urheberrechtsschutz.

Es gelten die Vorschriften des Werkvertragsrechts und

des Urheberrechtsgesetzes. Die Zahlung lediglich eines Werkhonorars

berechtigt noch nicht zur Nutzung. Hierzu bedarf es vielmehr einer

gesonderten Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten und

deren angemessener Vergütung.

3. Aufträge

Vom Illustrator übermittelte Bestätigungen oder Besprechungsprotokolle

sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich widerspricht.

Der Illustrator ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Dritte heranzuziehen.

In diesem Fall wird er deren etwaige Nutzungs- und sonstigen

Rechte in dem dem Auftraggeber geschuldeten Umfang erwerben und

dem Auftraggeber einräumen.

4. Vergütung

Alle Tätigkeiten, die für den Auftraggeber erbracht werden, einschließlich

Präsentationen, Entwürfe und Werkzeichnungen, sind vergütungspflichtig,

soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

Die Vergütung setzt sich zusammen aus:

a) der Entwurfsvergütung

b) der Werkzeichnungsvergütung

c) der Vergütung für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Werkzeichnung.

Mangels anderweitiger Vereinbarungen wird eine vom Auftraggeber

versprochene und/oder gezahlte Vergütung wie folgt auf die einzelnen

Vergütungsbestandteile angerechnet:

30 % auf die Entwurfsvergütung

30 % auf die Werkzeichnungsvergütung

40 % auf die Nutzungsrechte, sofern solche eingeräumt werden.

Der Vergütungsanspruch für etwaig eingeräumte Nutzungsrechte entsteht

unabhängig davon, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der

Auftraggeber von den Nutzungsrechten Gebrauch macht. Werden keine

Nutzungsrechte eingeräumt, so entfällt die Vergütung für die Nutzung,

nicht jedoch die Vergütung für die bis dahin geleisteten Arbeiten.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen

Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Werden keine Nutzungsrechte vereinbart, ändert sich die Verteilung wie

folgt:

50 % auf die Entwurfsvergütung

50 % auf die Werkzeichnungsvergütung.

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden

Umsatzsteuer zu entrichten sind. Die Künstlersozialversicherungsabgabe

ist vom Auftraggeber zusätzlich zu entrichten und nicht in der Vergütung

enthalten.

5. Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.

Erstreckt sich ein Auftrag in seiner Abwicklung über mehr als vier Wochen

oder erfordert er vom Illustrator finanzielle Vorleistungen, die 50 % der

zu entrichtenden Vergütung übersteigen, so sind folgende Abschlags -

zahlungen zu leisten:

1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung

1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten

1/3 nach Ablieferung.

Wird der Vertrag vorzeitig beendet, so verbleiben dem Illustrator

zumindest die Ansprüche auf die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung

nach dem oben Genannten bereits fällig gewordenen Abschlags -

zahlungen. Im Übrigen gilt § 649 BGB. Der Auftraggeber gerät mit einer

Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, wenn er nach Ablauf von 14 Tagen

nach Ablieferung nicht zahlt, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Nutzt der Auftraggeber die Leistungen nicht im vereinbarten Umfang,

entsteht ihm daraus kein Anspruch auf Minderung oder Rückerstattung

der Vergütung. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu,

wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder

vom Illustrator anerkannt sind.

6. Nutzungsrechte, Eigentum, Eigenwerbung

An den Arbeiten oder Leistungen des Illustrators werden, soweit vereinbart,

nur Nutzungsrechte eingeräumt. Ein Eigentumsrecht, insbesondere

an Entwürfen (Skizzen, Layouts) und Werkzeichnungen (Final Art), die er

erstellt oder erstellen lässt, wird nicht eingeräumt. Alle dem Auftraggeber

im Rahmen des Auftrags übergebenen zwei- und/oder dreidimensionalen

Werkstücke (Entwürfe, Werkzeichnungen, Modelle, Dummies, Muster)

bleiben im Eigentum des Illustrators. Dem Auftraggeber wird ein Recht

zum Besitz nur solange eingeräumt, als er zum vertragsgemäßen

Gebrauch der Leistung des Illustrators auf den Besitz der Werkstücke

zwingend angewiesen ist. In jedem Fall endet das Recht zum Besitz

spätestens mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem

Illustrator und ihm.

Die Werkstücke sind nach Ende des Rechts zum Besitz unbeschädigt

zurückzugeben, falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die

Rücksendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Bei

Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber Schadensersatz in Höhe

von 100 % der vereinbarten Vergütung zu leisten, ohne durch eine solche

Zahlung Eigentumsrechte zu erwerben.

Die dem Auftraggeber überlassenen Entwürfe dienen der Absprache mit

dem Auftraggeber. Weitergehende Nutzungsrechte daran werden dem

Auftraggeber nicht eingeräumt. Eine etwaige weitergehende vertragliche

Nutzungsrechts-Einräumung bezieht sich, sofern nicht ausdrücklich

anderes vereinbart wird, ausschließlich auf die abgenommene Werk -

zeichnung. Die Leistungen und Werke des Illustrators dürfen nur in dem

Umfang verwertet werden, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich

aus dem Zweck des Auftrags ergibt.

Mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen erhält der Auftrag -

geber nur einfache Nutzungs- oder sonstige Rechte, und zwar nur für die

vereinbarte Dauer und den vereinbarten inhaltlichen und räumlichen

Umfang der Nutzung; räumlich geht der Umfang der Nutzungsrechtseinräumung

mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarung zumindest

nicht über das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hinaus.

Jede andere oder über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinaus -

gehende Nutzung ist nur aufgrund einer besonderen schriftlichen

Nutzungsrechts-Einräumung sowie gegen Zahlung einer dem Umfang

der Mehrnutzung im Verhältnis zum Entgelt der ursprünglichen Nutzung

entsprechenden Vergütung zulässig.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der

Einwilligung des Illustrators. Über den Umfang der Nutzung steht dem

Illustrator ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge oder Vorgaben des

Auftraggebers sowie sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht

des Auftraggebers. Rechte an den Leistungen des Illustrators, insbesondere

Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der gesamten

den Auftrag betreffenden Vergütung des Illustrators auf den Auftraggeber

über.

Der Illustrator hat das Recht, seine Arbeit zu signieren und auf den

Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen

Erfassung der Werke muss der Name des Illustrators mit den Bilddaten

elektronisch verknüpft werden.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Leistungen (weder die Originale

oder digitale Dateien noch Reproduktionen) in Teilen oder als Ganzes zu

bearbeiten oder sonst zu verändern und/oder bearbeiten oder verändern

zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand der vereinbarten

Rechteeinräumung. Diese zusätzliche Rechteeinräumung ist in jedem Fall

gesondert zu vergüten.

Zur Aufbewahrung ist der Illustrator danach nicht verpflichtet. Der

Illustrator ist insbesondere nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im

Computer erstellt wurden, einschließlich des Quell-Codes, aufzubewahren

und/oder an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber

die Aufbewahrung und/oder Herausgabe von Dateien, so ist dies

gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Bei einer Verletzung der Nutzungs-, Bearbeitungs- oder Namens -

nennungsrechte ist der Illustrator berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe

der dreifachen vereinbarten Grundvergütung zu verlangen. Das Recht, neben

der Vertragsstrafe Schadensersatzansprüche, Geldentschädigungsansprüche

oder sonstige Rechte geltend zu machen, bleibt unberührt.

Alle von ihm erbrachten Leistungen dürfen uneingeschränkt vom

Illustrator zum Zwecke der Eigenwerbung genutzt werden, es sei denn,

dass ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

Mangels anderweitiger Vereinbarungen werden dem Auftraggeber

während der Entwurfsphase je Entwurf ein (1) – nicht Bildelemente

tauschender – Optimierungsschritt nach seinen Angaben eingeräumt,

ohne dass dieses als Sonderleistung berechnet wird. Jede weitere Änderung

und/oder neue Schaffung und Vorlage von Entwürfen, die Änderung

und/oder neue Schaffung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatz -

leistungen (z.B. Manuskriptstudium), Nebenkosten (z.B. Kuriere) oder

technische Kosten (z.B. für Reproduktionen, Datenträger) werden je nach

Aufwand gesondert berechnet. Der Illustrator wird den Aufwand nach

einem von ihm nach billigem Ermessen festzusetzenden Stunden- bzw.

Tagessatz berechnen, der sich an den Vergütungsempfehlungen des

I.O. (Illustratoren Organisation e.V.) orientiert. Etwas anderes ergibt sich,

wenn derartige Leistungen ausdrücklich unter Angabe der Höhe der

Vergütung in der Auftragsbestätigung enthalten sind.

Wird der Vertrag aus Gründen, die der Illustrator nicht zu vertreten hat,

nicht durchgeführt, sind – neben der nach Ziffer 4 und 5 zu zahlenden

Teilvergütung – die angefallenen Nebenkosten vom Auftraggeber zu

erstatten. Die Vergütung für Zusatzleistungen ist nach deren Erbringung

fällig. Verauslagte Nebenkosten sind nach Anfall zu erstatten. Vergütungen

und Nebenkosten sind Nettobeträge, die zuzüglich der jeweils geltenden

Umsatzsteuer zu entrichten sind.

8. Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Illustrator rechtzeitig sämtliche zur

Erbringung der Lieferungen und Leistungen notwendigen Informationen

sowie erforderliches Datenmaterial in einem gängigen Format zur Ver -

fügung zu stellen.

Der Auftraggeber stellt sicher, dass der Illustrator die zur Nutzung dieser

Unterlagen erforderlichen Rechte erhält. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet,

den Illustrator auch unaufgefordert auf Umstände hinzuweisen,

die für die Erbringung seiner Lieferungen und Leistungen bedeutungsvoll

sein können, und von denen der Auftraggeber erkennen kann, dass sie

dem Illustrator möglicherweise unbekannt sind. Eine Aufbewahrung und

Rückgabe der überlassenen Unterlagen an den Auftraggeber erfolgt nur,

wenn dies ausdrücklich vereinbart wird und nur auf Rechnung und Gefahr

des Auftraggebers.

Gerät der Auftraggeber durch das Unterlassen der Mitwirkungspflichten in

Annahmeverzug, kann der Illustrator eine angemessene Entschädigung

verlangen.

Soweit der Illustrator zusammen mit dem Auftraggeber gemeinsam

Entwicklungsstufen definiert und der Auftraggeber zur Erreichung dieser

Entwicklungsstufen eigene Leistungen erbringen muss, so ist er verpflichtet,

alle von ihm zu erbringenden Leistungen rechtzeitig zu erbringen.

9. Lieferung, Lieferzeit

Die Einhaltung vereinbarter Liefertermine setzt voraus, dass alle technischen

Fragen geklärt, vom Auftraggeber zu liefernde Unterlagen, Frei -

gaben, zu erbringende Leistungen sowie sonstige Verpflichtungen des

Auftraggebers rechtzeitig vorliegen bzw. erfüllt sind. Geschieht dies nicht

und ist auch eine rechtzeitige Lieferung der Leistung mit einer, vom Auftraggeber

akzeptierten Zusatzvergütung für erhöhten Kostenaufwand

nicht mehr möglich, so verlängert sich die Frist zur Lieferung um einen

angemessenen Zeitraum. Fixgeschäfte werden nicht geschlossen. Die

Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

Die Lieferverpflichtungen des Illustrators sind erfüllt, sobald die Arbeiten

und Leistungen zur Versendung erbracht sind. Ist die Nichteinhaltung

einer vereinbarten Lieferfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer,

Maschinenbruch, Störungen der Telekommunikation, Störungen des Computers,

schwere Krankheit, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige

vom Illustrator nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, wird die

Lieferzeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend

für den Fall, dass sich der Illustrator beim Eintritt eines dieser

Ereignisse in Lieferverzug befindet. Leistungsverzögerungen aufgrund

höherer Gewalt werden dem Auftraggeber angezeigt. Verzögert sich die

Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu ver -

treten hat, so kann der Illustrator Schadensersatz verlangen, den er durch

angemessene Erhöhung der Vergütung entsprechend den hier vereinbarten

Vergütungsregeln nach billigem Ermessen berechnen darf. Die

Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt hiervon

unberührt.

10. Gefahrübergang

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, erfolgt die

Übergabe am Sitz des Illustrators. Soweit der Auftraggeber die Lieferung

an einem anderen Ort wünscht, geschieht dies auf seine Gefahr und

Rechnung. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transporteur oder, falls

ein solcher nicht eingeschaltet wird, spätestens mit Entgegennahme der

Leistung durch den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen an den

Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen

oder der Illustrator zusätzliche Leistungen (z.B. Transportkosten oder

Anfuhr) übernommen hat.

11. Mängelgewährleistung, Haftung

Bei der künstlerischen Umsetzung des ihm erteilten Auftrages genießt der

Illustrator Gestaltungsfreiheit. Trifft sein Werk nicht den Geschmack des

Auftraggebers oder entspricht sein Stil nicht den Vorstellungen des Auftraggebers,

so begründet dies allein keinen Mangel seiner Leistungen. Die

Gewährleistungsrechte des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die

von dem Illustrator gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach

Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und

Mängel unverzüglich nach Entdeckung gerügt hat. Geringfügige farbliche

Abweichungen der Druckergebnisse von Bildschirmdarstellung oder

Computerausdruck sind technisch bedingt und stellen insoweit keinen

Mangel dar.

Soweit ein vom Illustrator zu vertretener Mangel vorliegt, ist er zunächst

zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Zeit berechtigt. Schlägt die

Nacherfüllung fehl, so ist der Auftraggeber nach erfolglosem Ablauf einer

von ihm zur Nacherfüllung bestimmten angemessenen Frist nach seiner

Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, oder eine entsprechende

Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen. Eine Nach -

erfüllung ist fehlgeschlagen, wenn der Mangel auch nach dem zweiten

Nacherfüllungsversuch noch nicht beseitigt ist.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.

Die Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf

Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus Delikt

geltend gemacht werden; für diese gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

Auf Schadensersatz haftet der Illustrator – gleich aus welchem Rechtsgrund

– nur für den Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, ein -

schließlich des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder

Erfüllungsgehilfen. Soweit er den Vertrag nicht vorsätzlich verletzt hat, ist

die Schadensersatzhaftung auf den voraussehbaren, typischerweise eintretenden

Schaden begrenzt. Von dieser Haftungsbeschränkung aus -

genommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit des Auftraggebers sowie Schäden auf Grund von

Verletzungen der Kardinalpflichten des Illustrators.

Soweit der Illustrator Dienstleistungen Dritter (z.B. Fotografen, Service-

Provider) lediglich an den Auftragnehmer durchreicht, beschränkt sich

seine Haftung auf das Auswahlverschulden. Eine Haftung für Computer -

viren wird ausgeschlossen, sofern der Illustrator nicht vorsätzlich oder

grob fahrlässig handelt.

Der Auftraggeber übernimmt die Verpflichtung zur Überprüfung der rechtlichen

Zulässigkeit der vom Illustrator erbrachten Leistungen. Verletzen

die Leistungen des Illustrators die Rechte Dritter oder sind sie sonst

rechtswidrig, weil sie auf rechtswidrigen Vorgaben und/oder Vorlagen des

Auftraggebers beruhen, so haftet im Innenverhältnis allein der Auftrag -

geber. Er hat dem Illustrator sämtlichen daraus resultierenden Schaden,

einschließlich der angemessenen Kosten einer Rechtsverteidigung, zu ersetzen

und ihn von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten. Der Illustrator

wird jedoch den Auftraggeber auf mit seinen Leistungen verbundene

Rechtsverletzungen hinweisen, sobald er von diesen positive Kenntnis

erlangt. Insbesondere gilt diese Haftungsregelung für Sachaussagen oder

sonstige Beistellungen, die dem Illustrator vom Auftraggeber vorgegeben

oder sonst überlassen werden; im gleichen Maße haftet der Auftraggeber

dafür, dass sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte sowie gegebenenfalls

sonstige erforderliche Rechte an den von ihm zugelieferten

Materialien in erforderlichem Umfang vorliegen.

Soweit die Schadensersatzhaftung des Illustrators nach dem Voran -

gegangenen ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im

Hinblick auf die Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, freien Mit -

arbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Belegmuster

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Illustrator

mindestens fünf einwandfreie ungefaltete Belegmuster unentgeltlich.

Der Illustrator ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung

zu verwenden.

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Als Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, als ausschließlichen

Gerichtsstand vereinbaren die Parteien den Geschäftssitz des Illustrators.

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit

der Schriftform. Das Gleiche gilt für Änderungen des Schriftform -

erfordernisses.

Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages

berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Das Gleiche gilt

für Regelungslücken. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur

Ausfüllung von Regelungslücken soll die rechtlich mögliche Regelung

treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt

haben oder nach Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten.